Mitglied werden im Bürgerverein
Mitmachen und aktiv an der Gestaltung teilhaben. Wir tun was für unser Dorf!
Wer kann Mitglied werden?
Auszug aus unserer Satzung
§ 3 - Mitglieder des Vereins
1) Mitglied kann jede Bürgerin und Bürger, die Interesse am Ort Westerholt haben, werden, soweit sie Volljährig (z.Zt. Vollendung des 18. Lebensjahres) sind. Kinder von Mitgliedern sind bis zur Volljährigkeit ebenfalls Mitglie- der, sofern die Erziehungsberechtigten nicht schriftlich diesem widersprechen. Die Aufnahme als Vereinsmitglied erfolgt nach schriftlichem Antrag durch den Vorstand. Der Austritt eines Vereinsmitgliedes ist jederzeit möglich, er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurücker- stattet.
2) Mitglieder, die sich um den Ort oder den Bürgerverein Westerholt besonders verdient gemacht haben, können Ehrenmitglieder werden. Diese Entscheidung trifft der Vorstand. Ehrenmitglieder haben alle Rechte der Mitglie- der, sind jedoch beitragsfrei.
2a) Vorsitzende und ihre Stellvertreter, die sich um den Ort oder den Bürgerverein Westerholt besonders ver- dient gemacht haben, können vom Vorstand als Ehrenvorsitzender vorgeschlagen werden. Die Entscheidung trifft die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Ehrenvorsitzende dürfen an allen Vorstandssitzungen teilnehmen, haben jedoch kein Stimmrecht. Ehrenvorsitzende haben alle Rechte der Mitglieder, sind jedoch bei- tragsfrei.
3) Wer gröblich gegen die Vereinsinteressen und gegen die Anordnungen des Vorstandes verstößt, kann nach Anhörung und Möglichkeit der Rechtfertigung durch Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden.
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Der Weg zur Mitgliedschaft:
Füllen es mit Ihren Daten und senden es an:
Achtern Busch 7
26203 Wardenburg, Deutschland
Bei Fragen rufen Sie uns an
+49 4407 716369