In unmittelbarer Nähe des höchsten Punktes des Höhenzuges, also quasi auf dessen Dach, ist dann auch wohl über mehrere Jahrhunderte hinweg die erste und damals einzige Hofstelle belegbar. Und auf diesem Hof tritt uns die für große Teile unserer Gemeinde über Jahrhunderte prägende Familie „von Westerholt“ mit den Brüdern Ekbert und Wilhelm von Westerholt in den Jahren 1233 und 1234 in der Zeit der Stedingerkriege erstmals entgegen. In der „Rasteder Chronik“, den Aufzeichnungen der Mönche des damaligen Klosters Rastede, werden die beiden Brüder neben anderen Rittern als tapfere Verteidiger der Stadt Oldenburg gegen die Stedinger genannt. Mit mehreren anderen alteingesessenen Landadelsfamilien bilden sie die Ministerialität der Grafen von Oldenburg, wobei der Name der Familie unzweifelhaft auf die Lage ihres Stammsitzes, nämlich westlich des Waldes oder niederdeutsch „Holtes“, hinweist.
Insofern kann man, auch wenn hier nur die Familie von Westerholt ausdrücklich genannt wird, dies durchaus auch als erste urkundliche Erwähnung des Ortes Westerholt betrachten, denn mehr als dieser Hof war zu jener Zeit hier nicht vorhanden. Der Wald selbst wird in der Rasteder Chronik nicht genannt, ist jedoch in zahlreichen mittelalterlichen Urkunden als „Herberger Wold“, „Harberwald“ und ähnlich überliefert. Die Bezeichnung der unmittelbar an der Lethe gelegenen Ortschaft als „Herberghen“ oder „Harbern“ bezieht sich dabei auf den gesamten Siedlungs-Raum westlich der Lethe, also die heutigen Ortschaften Oberlethe, Achternholt und Westerholt.
Die Familie von Westerholt
Die enge Verbindung der Familie von Westerholt zum gräflichen Herrscherhaus setzte sich wohl auch im anschließenden Kreuzzug gegen die Stedinger fort. Jedenfalls deutet der spätere Besitz mehrerer Höfe auch in Stedingen durch die Familie von Westerholt darauf hin, dass man sich am Kreuzzug beteiligte und somit auch bei der Verteilung der Beute, also der Eigentumsrechte an den dortigen Höfen, beteiligt war.
Nur eine Generation später, wohl um die Jahre 1268 bis 1270, berichtet dann die Rasteder Chronik von einer völlig veränderten Situation zwischen Grafenhaus und Familie von Westerholt. Robert von Westerholt, wohl Sohn oder Enkel von Ekbert oder Wilhelm von Westerholt, schickt sich mit Unterstützung weiterer Adeliger an, dem Grafen zu trotzen und baut in seinem Herrschaftsbereich an der Lethe bei dem Ort Wardenberge eine Burg. In diesem Zusammenhang muss wohl auch die Errichtung einer Kapelle in Wardenburg, der späteren Marienkirche, gesehen werden. Unklar bleibt dabei, inwiefern Robert hier eigenständig handelte, weil er sich möglicherweise durch das Grafenhaus bevormundet fühlte oder ob er von anderen in einer Situation vorgeschickt wurde, in der das Grafenhaus durch einen Generationenwechsel eher geschwächt erschien und missgünstige Nachbarn versuchten, diese vermeintliche Schwäche auszunutzen. Letztlich kam es zur Auseinandersetzung zwischen dem Grafen mit seinen Truppen und Robert von Westerholt mit seinen Verbündeten. In der Schlacht in der Tungeler Marsch verlor dabei Robert zwar nicht sein Leben, jedoch seine Machtbasis und die Burg im jetzt als Wardenburg bezeichneten Ort. Die Familie aber blieb am Stammsitz in Westerholt ansässig.
Das schwarz/silberne Wappen von Westerholt, mit den drei Bäumen des Harberwaldes.
Als erster schriftlich belegter Hofbesitzer ist 1561 ein Fredrich von Westerholt erwähnt. Es folgten Sohn Willert von Westerholt und der Enkel Johann Rippen von Westerholt. Rippen wurde zum Familiennamen. 1653 taucht Willert Rippen als Eigentümer im Brandkassenregister auf. Der Hof verblieb in der Familie Rippen. Zunächst wurde Familie Harm Rippen aufgeführt, dann 1764 Familie Johann Dirk Rippen. Dieser vererbte den Hof an seinen Schwiegersohn Johann Dirk Göken. Nach dessen Tod ging der Hof an dessen Frau, die den Hof an ihren Sohn Johann Dirk Göken/ Ripken weitervererbte. Aus Rippen war jetzt Ripken geworden. Bis 1819 verblieb der Hof bei der Familie Ripken. 1836 war der Hof heruntergewirtschaftet, so dass man Konkurs anmelden musste. Regierungsrat von Lützow kaufte den Hof, lebte aber nie dort und verkaufte den Hof 1843 an Berendt Wellmann.
Die Eichenallee
Der Landkreis Oldenburg hat in seiner Verordnung zur Unterschutzstellung von Naturdenkmälern vom 19.06.1982 und 22.05.1986 besondere naturraumtypische oder markante Naturerscheinungen ausgewiesen. In Westerholt sind es 6 Naturdenkmäler. Dazu gehört die Eichenallee zum Wellmann-Hof (Ammerländer Straße 75) von der Glumstraße. Sie ist ein Beispiel für einen landschaftsprägenden Weg. Links und rechts stehen die stattlichen Eichen. Im Krieg hatte man einige Bäume eingekerbt, um sie als Panzersperren schnell fällen zu können. Die Bäume blieben stehen. Die Kerben kann man heute noch erkennen.
Das Naturdenkmal Eichenallee zum Wellmann-Hof, 2011.