Die Gründung des dritten Hofes in Westerholt steht auch im Zusammenhang mit der Familie von Westerholt, Ammerländer Str. 75. Unverheiratete Töchter stellten für den Landadel durchaus ein Problem dar. Sie zogen in der Regel mehr oder weniger freiwillig ins Kloster, so auch bei der Familie von Westerholt. Mindestens drei Frauen, Geseke und Fyhe sowie Heilwig von Westerholt, lassen sich seit 1466 als Angehörige des Dominikanerinnen-Klosters Blankenburg nachweisen. Für die standesgemäße Unterbringung musste dabei natürlich gezahlt werden. Dies geschah entweder in Geld oder aber durch Mitgabe einer Rente oder der vollständigen Eigentumsrechte an einem Hof. So geschah es auch in Westerholt.
Der dritte Hof im Ort, heute Hibbeler/Stöver (Ammerländer Straße 66), wird wohl eigens zu diesem Zwecke errichtet worden sein und kam hierdurch in den Besitz des Klosters Blankenburg. Interessant dabei ist, dass die auf diesem Hof dann über Jahrhunderte ansässige Familie Hoes auch auf anderen Höfen anzutreffen war, die im Eigentum des Klosters Blankenburg standen. In diesem Zusammenhang fällt dann auch die erste urkundliche Erwähnung der Ortschaftsbezeichnung Westerholt. In einer Urkunde vom 15. Juli 1345 beurkunden die Grafen Konrad I. und Johann IV. von Oldenburg, dass Helmericus Grans, seine Ehefrau und seine Söhne, dem Kloster Blankenburg ihren Hof in Westerholt, den der Meier Ricbert bewirtschaftete, mit allen Rechten, Zubehör und Einkünften für 31 Mark verkauft haben. Weiterhin wurde die Hälfte eines Rechtes am Holz in Herbergen verkauft.
Eine Fülle von Urkunden zeigt, dass die Höfe und damit auch deren Bewohner als „Eigentum“ angesehen wurden. Dies führte auch dazu, dass, wenn jemand auf dem Hof verstarb, der Eigentümer vom bewirtschaftenden Bauern eine Entschädigung für den ihm entstandenen Schaden, den sogenannten „Weinkauf“, erhielt.
Wie oben bereits erwähnt, waren die Höfe im Mittelalter Eigentum von Adeligen oder der Kirche. Die eingesetzten Bauern waren die Verwalter (auch Meier genannt) und mussten entsprechende Mengen an Getreide, Vieh, Futter etc. erwirtschaften und diese als Pacht an die Herrschaften oder die Kirche entrichten. Bereits im 17. Jahrhundert konnten Höfe von den Bauern mit Zustimmung der Obrigkeit gekauft werden. Dann wurden die Bauern die „Eigentümer“ oder auch „Freie“. Allerdings wurden die Abgaben, also der „Zehnte“, erst im Laufe des 19. Jahrhunderts schrittweise aufgehoben. Man konnte z.B. gegen eine Einmalzahlung (ein vielfaches des Jahresbetrages) den „Zehnten“ ablösen. Zeitgleich fing man aber dann auch schon an, den inzwischen erfassten Grundbesitz (1839) mit einer Art Grundsteuer zu belasten.
Für die Jahre 1580/1581 ist als Besitzer des dritten, dem Kloster Blankenburg gehörigen Hofes, Johann Hoes angegeben.
Für die Zeit von 1581 bis zum Beginn der Kirchenbuchaufzeichnungen in den Jahren 1618 beziehungsweise 1655 sind die Besitzer der Westerholter Höfe durch zahlreiche Mannzahlregister überliefert. In diesen wurde für den Fall einer kriegerischen Auseinandersetzung die wehrfähige männliche Bevölkerung erfasst.
Auf dem Hoes-Hof blieb über wohl mehrere Generationen dann der Vorname Gerdt oder Gerd für den Hofbesitzer.
Überhaupt sind die damaligen Höfe von der Größe her nicht mit heutigen landwirtschaftlichen Betrieben vergleichbar. Nur wenige Hektar Ackerland waren in Bewirtschaftung und Eigentum, sie wurden durch Wallhecken vor dem Vieh geschützt, das ansonsten unter der Aufsicht der Jugend des Dorfes frei herumstreifen konnte und sich die besten Weideplätze selbst suchte. Der Viehbestand ging nicht über einige Rinder hinaus, nur Schafe wurden in größerer Anzahl gehalten und in die noch vollkommen unbesiedelten, mit Heide bestandenen Flächen, Richtung Achternmeer getrieben. Hier errichteten die Westerholter Bauern auch ihre ersten Schafställe, um die Tiere bei schlechtem Wetter zu schützen und in den mit gestochenen Heideplaggen ausgelegten Ställen den wertvollen, weil einzigen Dünger, zu gewinnen. Angereichert mit dem Mist der Tiere wurden diese Plaggen dann auf die wenigen Ackerflächen ausgebracht.
Über viele Generationen wurde der Hof von der Familie Hoes bewirtschaftete. Dann verkaufte 1902 Johann Diedrich Hoes den Hof an Hermann Frerich und zog nach Oberlethe.
Der Sohn, Johann Friedrich Frerichs, übernahm den Hof 1908 und verkaufte ihn bereits 1910 an Heinrich Friedrich Stöver. 1952 übernahm dessen Sohn Heinrich Bernhard Stöver sen. den Betrieb.
Giebelseite Haus Ammerländer Straße 66, Aufnahme von 1986.
Haus Ammerländer Straße 66, Aufnahme von 1950 vor dem Umbau.
Haus Ammerländer Straße 66, Aufnahme von 2010.